Ihr Ansprechpartner für alle Gewährleistungsansprüche ist stets der Fachhändler, bei dem Sie das Fahrrad gekauft haben. Da der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Händler geschlossen wurde, muss die Abwicklung von Gewährleistungsfällen über diesen Vertragspartner erfolgen. Der Händler prüft den Sachverhalt und stimmt die weitere Vorgehensweise gegebenenfalls mit uns ab.
Wann besteht kein Gewährleistungsanspruch?
Von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel, die nicht auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen sind. Dazu gehören beispielsweise:
Normaler Verschleiß durch Nutzung des Fahrrads
Verschleißteile wie Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel oder Griffe
Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder Unfälle
Schäden durch mangelnde Pflege oder Wartung
Schäden durch eigenmächtige Umbauten oder technische Veränderungen am Fahrrad
Schäden, die durch die Verwendung nicht zugelassener Ersatz- oder Zubehörteile entstanden sind
Korrosion, Lackschäden oder optische Beeinträchtigungen, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden