#
Anmelden
Start / Gewährleistung für mein VELO DE VILLE Bike

Gewährleistung für mein VELO DE VILLE Bike

Für Ihr VELO DE VILLE Fahrrad gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Die Gewährleistung dient Ihrem Schutz bei Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt der Übergabe des Fahrrads bestanden haben.

Ihr Ansprechpartner für alle Gewährleistungsansprüche ist stets der Fachhändler, bei dem Sie das Fahrrad gekauft haben. Da der Kaufvertrag zwischen Ihnen und dem Händler geschlossen wurde, muss die Abwicklung von Gewährleistungsfällen über diesen Vertragspartner erfolgen. Der Händler prüft den Sachverhalt und stimmt die weitere Vorgehensweise gegebenenfalls mit uns ab.
Bitte führen Sie Reparaturen nicht eigenständig durch und beauftragen Sie vor einer Prüfung durch den Händler keine kostenpflichtigen Arbeiten, da dies die Bearbeitung des Gewährleistungsfalls erschweren kann.

Wann besteht kein Gewährleistungsanspruch?

Von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel, die nicht auf einen bereits bei Übergabe vorhandenen Mangel zurückzuführen sind. Dazu gehören beispielsweise:

Normaler Verschleiß durch Nutzung des Fahrrads

Verschleißteile wie Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Schläuche, Ketten, Ritzel oder Griffe

Schäden durch unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder Unfälle

Schäden durch mangelnde Pflege oder Wartung

Schäden durch eigenmächtige Umbauten oder technische Veränderungen am Fahrrad

Schäden, die durch die Verwendung nicht zugelassener Ersatz- oder Zubehörteile entstanden sind

Korrosion, Lackschäden oder optische Beeinträchtigungen, die durch äußere Einflüsse verursacht wurden

War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

Feedback senden
Leider konnten wir nicht helfen. Helfen Sie uns mit Ihrem Feedback, diesen Artikel zu verbessern.

Noch Fragen offen?

Unser Service-Team hilft dir persönlich weiter.

#